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Potsdam 14.4.2020.  Die Corona-Krise, die die ganze Welt erfasst hat, lässt vieles in einem klareren Licht sehen.  Der Verkleinerung potentieller Naherholungsgebiete durch Privatinteressen muss noch entschiedener widersprochen werden. Eigentum verpflichtet. Im Hinblick auf  Ausnahmesituationen, wie wir sie im Moment erleben, gilt dies umso mehr. Gerade rechtzeitig hat die Stadt Potsdam Beschwerde gegen das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom Dez. 2019 eingelegt, das das öffentliche Interesse an einem Uferweg am Grienbnitzsee leider weitgehend ignoriert.  Auch in Potsdam gilt die Landesverfassung Brandenburgs, nach der Seeufer frei zu halten sind!

Seit der Wende plant die Stadt Potsdam einen öffentlich zugänglichen Uferpark am Griebnitzsee. Jede und Jeder, der nach 1990 hierher zog wusste dies. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen veräußerte die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin des Mauerstreifens 2004 während laufender Kaufverhandlungen mit der Stadt Potsdam einige Ufergrundstücke sehr  günstig an Privatpersonen, von denen einige in den Folgejahren den bis dahin frei durchgängigen Weg absperrten und damit ein Stück Potsdamer Lebens zum Erliegen brachten.*

2011 konnte die Stadt Potsdam  auch mit  Unterstützung unseres Vereins 51 Grundstücke am Griebniztsee vom Bund erwerben und ist damit Eigentümerin von 50% der Flächen am See. Die  Stadtverordnetenversammlung  Potsdams hat im April 2016 mit großer Mehrheit einen Bebauungsplan verabschiedet, der einen durchgehenden Uferweg und die Möglichkeit zur Errichtung privater Stege und Bootshäuser vorsieht. Dieser Plan wurde am 11.12. 2019 nach dreitägiger mündlicher Verhandlung vom zuständigen Senat beim OVG Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Um einen Uferpark am Griebnitzsee mit einem breiten Fuß- und Radweg zu schaffen, muss die Stadt Potsdam jetzt neu nachdenken. Bedarf an einer sicheren Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Bahnhof Griebnitzsee und der Potsdamer City gibt es in der wachsenden Stadt Potsdam bestimmt. Dies hat die Gerichtsverhandlung eindrucksvoll gezeigt. Das Planungsziel der Stadt Potsdam wurde vom Gericht in keiner Weise in Frage gestellt.

Als gemeinnütziger Verein unterstützen wir durch Veranstaltungen und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit  das Bestreben Potsdams nach einem durchgängigen Uferweg, um einen Ort der Begegnung, einen Verkehrsweg für Fußgänger und Radfahrer samt Naherholungsgebiet  wieder herzustellen und um eine Geschichtspromenade am Wasser anzulegen.

 

*Nährere Informationen zu den damaligen Umständen finden Sie hier.