Herzlich Willkommen!

Die Stadt Potsdam plant am Griebnitzsee seit 1990 einen Uferpark. Dieses Anliegen unterstüzten wir. Als gemeinnütziger Verein schlagen wir eine Geschichtspromenade am Wasser vor.

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren bis zum 10. Februar 2012!

Potsdam, den 8.Februar 2012

An die Unterstützer eines öffentlichen Uferweges am Griebnitzsee

Am Sonntag 12.Feburar gibt es am Schiffsanleger unterhalb des Bahnhofs Griebnitzsee um 14 Uhr einen Informationsstand des Vereins Griebnitzsee für Alle zum Bebauungsplanverfahren (B-Plan 125 Griebnitzsee) bei Glühwein und Kinderpunsch.

An diesem Wochenende endet die Frist für die erneute eingeschränkte Bürgerbeteiligung zu den nach der letzten Bürgerbeteiligung 2011 vorgenommen Änderungen. Unter www.potsdam.de kann der Plan eingesehen werden und können Stellungnahmen per E-Mail abgegeben werden.

2011 hat die Stadt Potsdam zahlreiche Grundstücke vom Bund erworben und ist jetzt Besitzerin von ca. 50% der Uferflächen. Viele dieser im Besitz der Landeshauptstadt befindlichen Grundstücke tauchen im geänderten B-Plan als private Gartenfläche auf.

Das heißt, dass die Stadt plant, diese Flächen weiter zu veräußern. Aus den Anlagen zum Bebauungsplan gewinnt man den Eindruck, dass die zukünftigen Erwerber – die unmittelbaren Seeanrainer –  bereits fest stehen.

Wir fordern als Verein Griebnitzsee für Alle, dass alle Verkäufe in einem für alle Bürger transparenten Verfahren ohne Bevorzugung bestimmter Gruppen erfolgen und die öffentliche Zweckbindung bestehen bleibt. 

Im Bebauungsplan sollten die Flächen, die der Stadt gehören,  als öffentliche Flächen ausgewiesen werden!

Schreiben Sie dies der Stadt Potsdam!

Potsdam 3. Januar 2012  - Der von der Stadt erneut überarbeitete Bebauungsplan für einen öffentlichen Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee wird ab dem 9. Januar ausgelegt. Bis zum 10. Februar können die Bürger die Pläne in der Stadtverwaltung oder unter der Internetadresse www.potsdam.de/beteiligung einsehen, wie die Stadt am Montag mitteilte. Der Bebauungsplan war bereits im Frühjahr 2011 öffentlich ausgelegt worden. Dazu gingen 560 Einwendungen ein, die inzwischen eingearbeitet wurden. Zu diesen Änderungen kann die Öffentlichkeit jetzt erneut Stellung nehmen.

Verfassung des Landes Brandenburg Artikel 40 (Grund und Boden)

(1) Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. Ihre Verkehrsfähigkeit kann durch Gesetz beschränkt werden. Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden. Seine Nutzung ist vorzugsweise über Pacht und Erbbaurecht zu regeln.

(2) Der Abbau von Bodenschätzen bedarf der staatlichen Genehmigung. Dabei ist dem öffentlichen Interesse an der schonenden Nutzung des Bodens besonderes Gewicht beizumessen.

(3) Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Bergen, Wäldern, Seen und Flüssen, unter der Beachtung der Grundsätze für den Schutz der natürlichen Umwelt freizuhalten und gegebenenfalls zu eröffnen.

(4) Die Einrichtung und Erhaltung von Naturparks, Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind zu fördern. Naturdenkmale stehen unter öffentlichen Schutz. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(5) Das Land wirkt daraufhin, dass militärisch genutzte Liegenschaften verstärkt einer zivilen Nutzung zugeführt werden.